Rundspruch 8/2017
DARC - Vorstand des Distiktes Mecklenburg-Vorpommern
Vorsitzender: Franz Berndt, DL9GFB
E-Mail : DL9GFB@DARC.DE
Hier ist DLØMVP mit dem Mecklenburg-Vorpommern-Rundspruch für den Monat August 2017.
Dieser Rundspruch wurde zusammengestellt vom Distriktvorstand MVP, am Mikrofon ist
Franz, DL9GFB. Der Rundspruch wird immer noch alternativ abgestrahlt, heute aus dem
OV Bad Doberan.
Der Rundspruch ist in der folgenden Woche nachzulesen im Internet
- auf der Webseite des Distriktes unter www.amateurfunk-mvp.de
An die Ortsverbandsvorsitzenden wird der Rundspruch als Email gesendet. Wer sich darüber hinaus in die Liste des Email-Empfänger eintragen lassen möchte, wende sich bitte an DL3KWF.
Der Rundspruch enthält folgende Beiträge:
1. Geburtstagsglückwünsche
2. DLØSOP-2017- ein Rückblick
3. Notfunkstation DLØVG in Gützkow
4. Jubiläum mit historischer QSL
5. YL-Aktivitäten
6. Distriktsfuchsjagd
7. Vorschläge für Prüfungsfragen
8. Gebührenerhebung für Funkstörmeldungen "ausgesetzt"
9. DX-Informationen
Nun die Beiträge im Einzelnen:
1. Geburtstagsglückwünsche
In den zurückliegenden vier Wochen haben wieder einige unserer Mitglieder runde Geburtstage feiern können. Verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Erfolg, Glück und natürlich viel Freude an unserem Hobby gratulieren wir recht herzlich
Zum 80. Geburtstag
Eckart Schiefelbein DO1ZS V28
Zum 75. Geburtstag
Gerhard Pfennigsdorf DM4FC V26
Dieter Nickeleit V14
Zum 70. Geburtstag
Dieter Burmeister DK5ZX V11
Karl-Heinz Sebasta DL4SUK V29
Hans Skrabe DE6HSK V25
Zum 65. Geburtstag
Norbert Wenzel DL5KZA V01
Alfons Wiechmann DE3AWS V28
Zum 50. Geburtstag
Thomas Wieth DL1SWT V19
Den Jubilaren nochmals alles Gute für das begonnene neue Lebensjahr.
2. DLØSOP 2017- ein Rückblick
Im Gesamt-Log 2017 stehen 6060 QSOs. Das sind 1400 mehr als 2016. Es gibt auch
in diesem Jahr keine Lücken im Log.
Der SOP-Gedanke - Sea Of Peace - wurde durch das Ausland mit den CALLs OZ4SOP,
SG2SOP und SJ7SOP unterstützt. DL1SVA hat unter OHØ wieder wichtige Punkte für
das SOP-Diplom geliefert.
Neben allem Traditionellen konnte DLØSOP auch Neues bieten:
QSOs auf 60m und die neue digitale Sendeart FT8. Bemerkenswert ist, dass insgesamt
mehr digitale QSOs ins Log gekommen sind als z.B in SSB. Das ist eine deutliche
Bestätigung dafür, dass digitale Sendearten zunehmend gepflegt und - wie mit FT8 -
weiterentwickelt werden.
Mit diesen 6060 QSOs haben wir für 4800 QSO-Partner "Funkbetrieb für jedermann"
geboten und damit manchen pessimistischen Kommentierungen "es ist ja nichts los"
etwas Sinnvolles entgegengesetzt.
Georg, DL4SVA, hat 28 Anträge für den SOP-Wimpel und 120 für den Sticker bearbeitet.
Die DLØSOP-QSLs sind gedruckt und gehen in der nächsten Woche zum QSL-Büro.
Da wir 2008 das 50-jährige SOP-Jubiläum begangen haben, ist 2018 das nächste
Jubiläum. Auch dann wird wieder die Aktivität von DLØSOP vom In- und Ausland
erwartet.
Recht herzlichen Dank allen OPs für die Zeit, für die Mühen und für die guten
Logs; besonderer Dank geht an Georg, DL4SVA für das QSL- und Diplommanagement
und Hardy, DL3KWF für das Erarbeiten und Pflegen des OP-Planes.
Auf der Homepage www.dl0sop.darc.de ist die statistische Zusammenfassung
DLØSOP-2017 oberhalb des OP-Planes zu sehen.
3. Notfunkstation DLØVG Gützkow
Am 02. August 2017 fand in Gützkow die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Landkreis Vorpommern- Greifswald und dem DARC-Ortsverband Greifswald
statt. Die Unterschriften leisteten der Dezernent Dirk Scheer und der OVV Roland
Starke, DL9GMN. Über dieses Ereignis wurde in der Presse ausführlich berichtet.
Die Klubstation besteht seit 2013 und wurde in den zurückliegenden Jahren durch
den Landkreis, unseren Klub und durch weitere Sponsoren unterstützt. DLØVG ist
für den Einsatz als Leitstation sowie für den mobilen Betrieb ausgerüstet.
4. Jubiläum mit historischer QSL
Wie bereits im Mai-Rundspruch angekündigt, bereitet sich der Ortsverband
Wismar/V13 für 2018 auf zwei Amateurfunk-Jubiläen vor.
Der Anlass eines 90-jährigen Jubiläums ist die vermutlich erste und damit älteste
QSL-Karte aus Wismar vom 9. Januar 1928 mit dem damaligen Rufzeichen EK4ABK.
Die Station dazu war dem "Elektrotechnischen Institut" der "Ingenieur-Akademie
der Seestadt Wismar" zugeordnet. Bereits seit 1924 gehörte unter dem Erstrufzeichen
"Q1" die Ingenieur-Akademie zu den allerersten Genehmigungsinhabern der Deutschen
Reichspost überhaupt.
Diese QSL von 1928 war adressiert an die französische Station EF8IMS und fand vor
Jahren ihren Platz in einer einzigartigen QSL-Sammlung von Gérard, F2VX.
Gérard, der u.a. auch der Chronik-Verantwortliche beim französischen Amateurfunkverband
REF ist, hat dem OV Wismar auf der diesjährigen HAM RADIO eine riesige Überraschung
bereitet:
Die nach seinen Recherchen vermutlich weltweit einzige (!) noch existierende QSL
von EK4ABK hat Gérard im Original als Leihgabe für die Jubiläumsveranstaltungen
2018 in großem "Vertrauen per Handschlag" übergeben!!! Die nach Friedrichshafen
gereisten Wismaraner OMs waren von dieser Geste sehr gerührt.
Dieses Unikat ist nun der Mittelpunkt des Jubiläums 90 Jahre Amateurfunk in Wismar.
Das 2. Jubiläum bezieht sich auf den Beginn der Amateurfunktätigkeit nach dem
2. Welkrieg. Im Oktober 1958 erfolgte die Freigabe der Station DM3KLA zum Funkbetrieb
durch die Deutsche Post.
Weitere Informationen zu den Wismarer Amateurfunkjubiläen 2018 einschließlich
Sonderrufzeichen sind auf der OV-V13-Webseite zu finden.
5. YL-Aktivitäten
Das VIII. Meeting der Scandinavian Young Ladies Radio Amateurs - Abkürzung
SYLRA - findet vom 08. bis 10. September in Kungsbacka / SM6 statt. SYLRA ist
eine sich über das Internet organisierende Gruppe skandinavischer YLs. An diesem
Treffen nehmen 21 Yls aus 10 Ländern teil. Es wird ein interessantes Informations-
und Besichtigungsprogramm geboten.
Im Vorfeld zu diesem Meeting aktiviert Rosel, DL3KWR, das Sonder-Rufzeichen
SK6SYL ab dem 31.08.2017. QSLs bitte an SM6KAT.
Nach dem Meeting bringt Rosel das dänische YL-Call OZ6SYL erneut vom 11. bis
24.09. 2017 in die Luft. QSLs gehen an OZ7AGR.
QSLs von beiden YL-Stationen kommen automatisch über Büro.
6. Distriktsfuchsjagd
Wir wiederholen diese Information aus unserem Juli-Rundspruch:
Am Sonnabend, dem 2. September 2017, findet im Questiner Wald bei Grevesmühlen
die 2. Distriktsfuchsjagd Mecklenburg-Vorpommern auf 80 und 2 Meter statt. Eingeladen
sind alle Interessenten aus allen Ortsverbänden und allen Distrikten. Gestartet
wird um 10:00 Uhr MESZ auf 80m und um 14:00 Uhr auf 2m. Nähere Informationen wie
Koordinaten und Anfahrtsbeschreibung siehe www.dl4cu.de. Eine
vorzeitige Anmeldung bei DL4CU über dl4cu@dl4cu.de ist zwecks Vorbereitung von Vorteil.
Die Ausrichtung der Fuchsjagd erfolgt mit Unterstützung des OVs Grevesmühlen V10.
Für Verpflegung ist gesorgt. Bei ausreichender Beteiligung erfolgt die Wertung in Altersklassen.
Noch einmal die wichtigsten Daten:
Distriktsfuchsjagd MVP am 2. September
Koordinaten und Anfahrtsbeschreibung unter www.dl4cu.de
Anmeldung an dl4cu@dl4cu.de
7. Vorschläge für neue Prüfungsfragen
Der RTA informiert darüber, dass das RTA-Treffen am Rande der HAM RADIO am
14.07.2017 unter anderem ergeben hat, dass die BNetzA offen für Vorschläge für
neue Prüfungsfragen ist.
Der RTA-Vorstand nimmt unter der E-Mail-Adresse christof_rohner@imail.de
ab sofort Vorschläge für neue Prüfungsfragen entgegen. Dabei ist zu beachten,
dass die zur Auswahl stehenden falschen Antworten auch tatsächlich ganz eindeutig
falsch sind und nicht etwa Raum für Diskussionen bieten.
Der RTA-Vorstand wird alle bis zum 30. September 2017 eingehenden Vorschläge in
einem Dokument zusammenstellen und den RTA-Mitgliedsvereinen zur Kommentierung
und Diskussion zuleiten. Dann kann auch über das weitere Vorgehen beraten werden.
8. Gebührenerhebung für Funkstörungsbearbeitung bis zu einer Neuregelung "ausgesetzt"
Viele Funkamateure zögern immer noch, ihre zunehmend notwendiger werdende Störungsmeldung bei der Bundesnetzagentur einzureichen, da es sich inzwischen allgemein herumgesprochen hat, dass verschiedene BNetzA-Außenstellen auf Störungsmeldungen etwa wie folgt geantwortet haben:
"Sehr geehrter Herr XXX,
... Ich möchte Ihnen jedoch auch mitteilen, dass es möglich ist, dass Sie an den
entstehenden Kosten beteiligt werden. Seit dem 22.12.2016 ist das neue EMVG in
Verbindung mit dem BGebG in Kraft getreten. Leider fehlt bis jetzt eine klare
Vorgabe, für welche Funkdienste und in welchen Fällen Kosten für unsere Kunden
entstehen. Bitte verstehen Sie dies nur als Hinweis. ...
Bundesnetzagentur DLZ..."
Auch nach mehrfacher Nachfrage durch den RTA sah man sich bei der Bundesnetzagentur
offenbar außer Stande, zu dieser Regelung eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Wie zu erfahren war, kam man jedoch zwischen BNetzA und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) nun zu der Erkenntnis, dass die mit dem neuen EMVG
in Kraft getretene Regelung nach BGebG dem eigentlichen Auftrag der Störungsbearbeitung
zuwiderlaufe. Man möchte daher wieder auf die alte Reglung zurückkommen.
Vom Bundeswirtschaftsministerium erhielt der RTA Vorsitzende Christian Entsfellner,
DL3MBG, hierzu folgende Auskunft:
An einer Regelung werde derzeit gearbeitet und ein Referentenentwurf befinde sich
bereits in der ressortübergreifenden Abstimmung. Die neue Regelung orientiere sich
sehr stark an der bisherigen Vergebührung. Mit einer Verabschiedung der neuen
Regelung sei bis Ende August d.J. zu rechnen.
Dies wird auch bestätigt durch die Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium,
die der Abgeordnete Ralph Lenkert, MdB, Die Linke, auf eine parlamentarische Anfrage
erhalten hat:
"Frage Nr. 41
Wie ist die Erhebung von Kosten bei Störungsmeldungen (nach dem Gesetz über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) in Verbindung mit
dem Bundesgebührengesetz) hinsichtlich der Kostenübernahme durch Störungsverursacher
bzw. Störungsmelder geregelt und, sollte derzeit eine konkrete Regelung nicht
angewendet werden bzw. ausgesetzt sein, mit welchen Kosten haben Störungsmelder
nach Auskunft der Bundesnetzagentur gegenüber diesen derzeit verbindlich zu rechnen?
Antwort:
Aktuell ist die Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach
dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV)
vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4070) in Kraft. Die Verordnungsregelung konkretisiert
die gesetzlich in § 17 Absatz 1 Nummer 2 EMVG (alt) verorteten Vorgaben. Gebühren
werden gemäß der laufenden Nummer H der Anlage zu § 1 der Verordnung nur bei einem
schuldhaften Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Regelungen erhoben.
Nach Novellierung des EMVG und Wegfall der spezialgesetzlichen Regelung zur
Gebührenerhebung im Bereich des EMVG muss nunmehr das Bundesgebührengesetz (BGebG)
angewandt werden. Auf Grundlage von § 22, Absatz 4, BGebG beabsichtigt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, eine besondere Gebührenverordnung zu
erlassen. Die Gebührenpraxis soll sich auch unter Geltung der Vorschriften des
neuen EMVG und des Bundesgebührengesetzes nicht grundsätzlich ändern. Die
Ressortabstimmung hierzu wird in Kürze eingeleitet.
Bei einem schuldhaften Verstoß kann bislang eine Gebühr bis 7.000 Euro festgesetzt
werden." [1]
In der Vergangenheit war klar: Bei elektromagnetischen Störungen unbekannter oder
bekannter Ursache konnte man sich z.B. als Funkamateur oder Rundfunkhörer an die
Bundesnetzagentur wenden und mit Abhilfe rechnen. Die Kosten für diese
Dienstleistung wurde bis auf wenige Ausnahmen auf den sog. EMV-Beitrag aller
Senderbetreiber nach einem gewissen Schlüssel umgeleitet. Diesen EMV-Beitrag
bezahlen auch Funkamateure als Teil ihrer jährlich wiederkehrenden Kosten für
die Rufzeichenzuteilung.
In Ausnahmefällen, nämlich nur dann, wenn die Quelle einer elektromagnetischen
Störung schuldhaft betrieben wurde, hatte der schuldhafte Betreiber die Kosten
der Abhilfe zu tragen. Mit dem neuen EMVG drohte nun, dass auch dem Meldenden
die Kosten angelastet werden, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
Diese Art der Kostenrückforderung beim Melder, der sich nichts anderes hat "zu
Schulden kommen lassen" als eine Störungsmeldung einzureichen, ist nun von Seiten
der Bundesnetzagentur und des BMWi ausgesetzt worden, bis letzte Fragen mit dem
Bundesfinanzmi-nisterium geklärt sind.
Sollten Funkamateuren aufgrund ihrer Meldung einer elektromagnetischen Störung
Gebührenbescheide zugestellt worden sein, bittet der RTA-Vorstand, ihm dies
umgehend zur Kenntnis zu bringen.
9. DX-Informationen
9M2 & 9M6/8 Malaysia
Ost- und West Malaysia zelebrieren den 60. Jahrestag ihrer Unabhängigkeit vom
31. August 1957. Dazu werden in der Zeit vom 15.- bis 31.August 2017 Sonderstationen
mit dem Prefix 9M60 aktiv.
Insgesamt sind 12 Stationen aus verschiedenen qrv. Beispielhaft sei hier 9M60MA
aus Perak benannt; die weiteren Suffixe sind MD, MJ, MK, MM, MP, MQ, MR, MS,
MT, MW, und MY.
HB0 Liechtenstein
In der Zeit vom 9. September bis 15. September 2017 wird OIM Kasimir, DL2SBY,
aus Liechtenstein auf allen offenen Bändern aktiv.
Die QSL ist nur direct oder über OQRS im Clublog zu erhalten; über Clublog
können auch Büro-QSLs angefordert werden und die alles bis Ende November 2017!
VP9 - Bermuda Island
Vom 16.- 28. September wird DL1YAF mit voran gestelltem Prefix VP9/ von der Insel aktiv.
Ebenfalls ab 16. Aug bis 15. Oktober 2017 soll YJ0ST die Bänder beleben. Die QSL bitte via EA5GL.
Ab 16. 08 17 bis zum 31.8.17 ist Z68BB aus dem Kosovo qrv. Die QSL ist via S53BB zu erhalten.
Noch bis zum Jahresende 2017 ist ZS8Z von AF021 aktiv, so sein intensives QRL es zulässt. QSLs sind über ZS1LS erhältlich.
Vom 17.-21. August 2017 ist ES0HAM von der Insel EU034 qrv.
OP und QSL-Manager ist OH2HAM.
Das waren die Meldungen des heutigen Rundspruches für den Monat August. Informationen kamen von DL2SWR, DL3KWF, DL4CU, DL4SVA, DL9GFB und von der Geschäftsstelle des DARC.
Auf Wiederhören heute in 4 Wochen, am 17. September 09:00 Uhr MESZ.
Wir wünschen allen einen schönen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche.